Patientenverfügung

Wer nicht ewig an den Schläuchen liegen möchte, sollte in einer separat verfassten Patientenverfügung festlegen, wann die Lebenserhaltung durch Apparate, Schläuche und Behandlungen eingestellt werden soll.


Dieses Dokument ist neben der Vorsorgevollmacht nötig, denn die Ärzte haben eine Behandlungspflicht „so lange es geht auch zu behandeln“. Ohne eine eigene schriftliche Regelung, ab wann keine Apparate mehr angeschlossen oder eine bereits begonnene Behandlung abgebrochen werden soll, wird der Patient sehr wahrscheinlich noch jahrelang künstlich am Leben gehalten, eben so lange, wie die Apparate und der Körper es hergeben. Wer das nicht will und auch die Angehörigen moralisch entlasten will, die ein „Abschalten“ vielleicht nicht entscheiden können oder wollen, der sollte diesen Druck von den Angehörigen nehmen und eine Patientenverfügung verfassen.


Ohne Patientenverfügung darf niemand - auch Ehepartner oder Verwandte oder Ärzte - abschalten, denn in Deutschland ist es verboten, dass Dritte über das Leben eines anderen entscheiden, auch sind „aktive Sterbehilfe“ und „Tötung auf Verlangen“ verboten und strafbar. Nur der Betroffene darf über sein Leben entscheiden und sollte dies unbedingt auch tun, wenn er nicht „ewig“ an den Schläuchen liegen möchte.

 

Sinnvoll ist, die Patientenverfügung gleich mit einer Organverfügung zu ergänzen. Das macht unabhängig davon Sinn, ob man Organe spenden will oder gerade nicht. Denn die Patientenverfügung regelt nur das „Abschalten“, d.h. den Sterbeprozess bis zum Sterben (Hirntod). Erst danach stellt sich die Frage, ob Organe noch Dritten zur Verfügung gestellt werden sollen. Damit die Angehörigen mit dieser Entscheidung nicht alleine stehen und man seinen Willen und Einstellung zur Organspende schriftlich kund tut, sollte man in der Patientenverfügung noch Entscheidungen zur Organspende ergänzen.

 

Sinnvoll ist auch, wenn man noch ein paar Gedanken und Wünsche zur Bestattung an die Patientenverfügung und die Organverfügung anhängt, denn erst mit der Bestattung ist für die Angehörigen alles für den Sterbenden geregelt. Hier ein paar Hinweise zu geben, ob man lieber eine Erd- oder ein Feuerbestattung wünscht und vielleicht auch wo und wie die Urne beigesetzt werden soll (Friedhof, Streuwiese, Friedwald, See) kann es den Angehörigen erleichtern, hier die „richtige“ Entscheidung im Sinne des Gestorbenen zu treffen.

 

Ohne Patienten- oder Organverfügung darf also niemand - auch Ehepartner oder Verwandte oder Ärzte - abschalten oder Organe entnehmen lassen.